Länderspezifische Regelungen |
Hier finden Sie ein vollständiges Adressverzeichnis des KMBD (PDF).
Verantwortung für den Baugrund
Nach herrschender Rechtsauffassung trägt der Bauherr das Baugrundrisiko, da der Baugrund als Baustoff zu betrachten ist, welcher vom ihm zur Verfügung gestellt wird. Zur Plangenehmigung muss er dessen Eignung der Bauaufsichtsbehörde für die vorgesehene Bebauung (auf deren Verlangen) nachweisen.
Bundesgesetzliche Regelungen
Vorgaben für eine eindeutige Vorgehensweise zur Vorerkundung von Baugrundstücken auf Fundmunition (ohne konkrete Verdachtsmomente) durch den Bund gibt es nicht.
Länderspezifische Regelungen
Im Rahmen der Länderhoheit ist die Vorgehensweise bei Verdacht oder Auffinden von Fundmunition sehr unterschiedlich geregelt. Bitte wenden Sie sich hier an die entsprechende Landesbehöden.
Beispiele für Landesbehördliche Ansprechpartner Kampfmitteräumung im Internet:
• Hamburg: www.feuerwehr.hamburg.de
• Niedersachsen: www.niedersachsen.de
• NRW (Innenministerium): www.im.nrw.de


